AGB's

Grillmeister - NRW

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BOV GmbH
Graf-Geßler-Straße 1a
50679 Köln

Telefon: 0172 32 48 555
Mail: info@bov-koeln.de

USt-Ident Nr: folgt
Handelsregister: HRB 100648
zuständiges Amtsgericht: Amtsgericht Köln
Geschäftsführer: Mirko Werner

1. ALLGEMEINES
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen von BOV UG (haftungsbeschränkt), Grillmeister NRW und RLP (Auftragnehmer) an ihre Kunden (Auftraggeber). Abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen. Solche werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie von dem Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Diese Bedingungen gelten, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. ANGEBOTE
Angebote in Preislisten, Prospekten, Katalogen, Internet usw. sind unverbindlich. Unsere Angebote verlieren ihre Gültigkeit, wenn sie nicht binnen einer Frist von 10 Werktagen nach ihrem Zugang unter Einschluss dieser Geschäftsbedingungen in Textform angenommen werden. Mündliche oder fernmündliche Angebote gelten nur, wenn sie unverzüglich schriftlich bestätigt werden.

Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen der Schriftform. Produktbeschreibungen, Abbildungen und Muster stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Geringfügige Abweichungen und Änderungen gegenüber unseren Produktbeschreibungen, Abbildungen und Mustern sind zulässig. Dies gilt insbesondere bei Einsatz von Produkten mit saisonal stark schwankenden Preisen.
Kataloge, Preislisten und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit mit Erscheinen einer Neuausgabe.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Produkte und Zutaten bei nicht verschuldeten Lieferengpässen durch solche zu ersetzen, die dem ausgewählten Produkt am nächsten kommen.

3. PREISE/ZAHLUNG
Für jede Mahnung ist eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € zu zahlen.
Der Auftraggeber hat eine Anzahlung / Akontozahlung in Höhe von 30% des Auftragswertes bei Auftragserteilung zu zahlen, welche beim Auftragnehmer binnen 5 Werktagen ab schriftlicher Auftragserteilung oder, falls dieser Zeitraum kürzer ist, spätestens 2 Werktage vor Veranstaltung eingehen muss. Die weiteren 80%, zzgl. der Vergütung für Sonder- und Mehrleistungen, werden innerhalb einer Woche nach Veranstaltung in Rechnung gestellt.
Alle Rechnungen sind ohne Abzüge zahlbar und fällig nach Rechnungseingang.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche berechtigt, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt worden sind, eine entscheidungsreife Gegenforderung betreffen, vom Auftragnehmer unbestritten sind oder bezüglich derer der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich der Aufrechnung zugestimmt hat. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers besteht ebenfalls nur in diesen genannten Fällen.

4. LIEFERBEDINGUNGEN
Der Transport erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht über mit der Auslieferung ab Firmensitz des Auftragnehmers.
Der Veranstaltungs- Lieferort muss frei zugänglich sein, eventuelle Wartezeiten werden auf Basis einer Nachkalkulation angemessen berechnet.
Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart. Bei

Lieferverzug muss der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf kann er vom Vertrage zurück treten.

5. HÖHERE GEWALT
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten.
Insbesondere verspätete Anlieferung infolge von Verkehrsstaus, Unfall, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall u. ä. stellen Fälle höherer Gewalt dar, bei der ein Lieferverzug nicht eintritt.

6. GEWÄHRLEISTUNG
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Änderungen des Liefergegenstandes bedürfen nicht der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers, soweit sie sachdienlich oder vom Auftraggeber gewünscht sind und durch den Auftragnehmer erfüllt werden können. Solche Änderungen stellen auch keinen Mangel dar. Offensichtliche Mängel sind bei Übergabe sofort zu rügen. Die Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen können wegen fehlender Überprüfbarkeit nicht mehr akzeptiert werden. Versteckte Mängel sind innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis schriftlich zu rügen. Auftragnehmer ist Gelegenheit zu geben, die entsprechenden Feststellungen zu treffen. Das Gewährleistungsrecht erlischt gänzlich, wenn die Mängelrüge verspätet erfolgt oder bei Abnahme Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht werden. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber selbst Änderungen vornimmt oder der Auftragnehmer die Feststellung und Nachbesserung der Mängel erschwert bzw. unmöglich macht. Derr Auftragnehmer hat das Recht auf Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Austausch der Ware nach eigenem Ermessen. Weitergehende Ansprüche kann der Auftraggeber nur dann geltend machen, wenn zwei Nachbesserungsversuche wegen desselben Mangels fehlgeschlagen sind. Eine Gewährleistung für eingebrachte Gegenstände wird nicht übernommen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Mängel, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäße Lagerung entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware.

7. HAFTUNG DES AUFTRAGNEHMERS
Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Schäden, auch von solchen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Pflichtverletzung oder Delikt, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit keine Kardinalpflichten des Auftragnehmers verletzt sind. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Kardinalpflichten ist die Schadenersatzpflicht der Höhe nach auf den vertragstypischen Schaden begrenzt und, falls der Auftraggeber Kaufmann ist, zusätzlich auf die Höhe des Auftragswertes. Dies gilt nicht bei Vorliegen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung. Die Beschränkung der Haftung gilt im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers. Soweit die Haftung des Auftragnehmers nach diesen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer des Auftragnehmers. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei diesen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. STORNIERUNGEN / KÜNDIGUNGEN
Änderungen des Vertragsgegenstandes und/oder der Personenanzahl sind lediglich bis zu einer Woche vor dem Ausliefertermin möglich.
Bei Stornierungen, im Falle der Kündigung des Vertrages seitens des Auftraggebers bzw. für den Fall, dass die Leistung des Auftragnehmers ohne Kündigung vom Auftraggeber nicht angenommen wird ,hat der Auftraggeber – vorausgesetzt der Auftragnehmer hat für die Stornierung / Kündigung / fehlende Inanspruchnahme keinen wichtigen Grund gegeben – bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn 25%, bis zu 2 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 60%, bis zu einem Tag vor Veranstaltungsbeginn 80% und am Veranstaltungstag 100% des Netto- Auftragswertes zu zahlen. Bereits für den Auftrag gekaufte Waren sind ebenfalls zum üblichen Verkaufspreis zu erstatten und werden nicht dem Kunden übergeben. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass im Einzelfall ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Statt der Pauschale kann der Auftragnehmer die ihm zustehende Vergütung auch konkret berechnen.

9. OBHUTSPFLICHTEN
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände wie Platten, Gläser, Geschirr usw. pfleglich zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurück zu geben. Fehlmengen, Beschädigungen und Bruch gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Verlust und/oder Beschädigung haftet der Auftraggeber auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Wir verweisen ausdrücklich auf die Genießbarkeits- /Haltbarkeitsgrenze der von uns zur Verfügung gestellten Lebensmittel. Ausgelieferte Speisen sollten nicht über die von uns vorgegebene Zeit ungekühlt zum Verzehr bereitgehalten werden. Für den unsachgemäßen Umgang mit Ware, die unseren Verantwortungsbereich verlassen hat, können wir keine Verantwortung übernehmen.

10. PERSONAL
Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes und von ihm selbst gestelltes Personal. Für Servicekräfte des Auftraggebers wird keinerlei Haftung übernommen.

11. DATENSPEICHERUNGEN
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels EDV gem. § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen und der getroffenen Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für beide Teile ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts und unter Ausschluss abweichender Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (IPR). Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.